Hauptinhalt
Topinformationen
Fördermittel aus dem Fonds des Costa Rica Zentrums
Das International Office der Universität Osnabrück (UOS) vergibt Mittel zur Förderung der Beziehungen zwischen Costa Rica und der UOS. Die Fördermittel entstammen dem Fonds des Costa Rica Zentrums, den die Universität dank der großzügigen finanziellen Unterstützung durch die Sievert Stiftung für Wissenschaft und Kultur einrichten konnte. Gefördert werden der Auf- und Ausbau von Kooperationen in Forschung, Lehre und Verwaltung sowie der gesellschaftliche Dialog. Die finanziellen Mittel werden über drei Förderlinien ausgeschüttet: Förderlinie „Reisen“, Förderlinie „Stipendien“ und Förderlinie „Veranstaltungen und Projekte“.
Vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch die Sievert Stiftung für Wissenschaft und Kultur gibt es pro Jahr b.a.w. vier Bewerbungsfristen wie folgt:
20. Januar
20. April
20. Juni
20. September
Grundsätzlich kann zu jedem Stichtag eine Förderung für Aktivitäten beantragt werden, die bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres durchgeführt werden.
Förderlinie I - Reisen
Förderfähig sind Reisen nach Costa Rica, die dem Erreichen der zuvor genannten Ziele dienen. Beantragt werden können Reisekosten in Höhe von maximal 2.000 Euro je geförderter Person.
Förderlinie II - Stipendien
Förderfähig sind Aufenthalte an der UOS von Personen costa-ricanischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die dem Erreichen der zuvor genannten Ziele dienen.
Beantragt werden kann ein Stipendium, dass aus einem Reisekostenzuschuss als Pauschale besteht. Der maximale Betrag pro Person entspricht den Reisekostenzuschüssen des DAAD für ausländische Stipendiat*innen (max. 1.750 Euro, Stand 02-2024).
Förderlinie III - Veranstaltungen und Projekte
Förderfähig sind Projekte und Veranstaltungen an der UOS, die einen klaren Costa Rica-Bezug aufweisen und die dem Erreichen der zuvor genannten Ziele dienen.
Beantragt werden können Projekt- und Veranstaltungskosten in Höhe von maximal 10.000,00 Euro. Hierzu gehören u.a. Materialkosten, Honorartätigkeiten bis maximal 1.000 Euro pro Person, Lehraufträge bis maximal 1.000 Euro pro Person, Personalmittel für studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte, sowie Stipendien für Studierende bzw. Promovierende von costa-ricanischen Hochschulen (Stipendium besteht aus Reisekostenzuschuss als Pauschale, Maximalbetrag pro Person entspricht DAAD-Reisekostenzuschüssen für ausländische Stipendiat*innen - max. 1.750 Euro, Stand Feb 2024). Bei Lehraufträgen, die sich über zwei Haushaltsjahre erstrecken, erfolgt die Förderzusage vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch die Sievert Stiftung für Wissenschaft und Kultur.
Auswahlkriterien
- Zielpassung
- Qualität, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens
- erwartete Wirkung für die Internationalisierung der UOS
Forschende in der Qualifikationsphase sowie Personen, die noch keine Förderung durch das Costa Rica Zentrum erhalten haben, sollen besonders berücksichtigt werden.
Bewerbung
Die Unterlagen sind vollständig und fristgerecht als eine PDF-Datei per E-Mail bei crz@uos einzureichen. Wir bitten darum, die Dokumente in derselben Reihenfolge anzuordnen wie diese in der Ausschreibung aufgeführt sind. Die Bewerbungen sind auf Deutsch oder Englisch einzureichen. In Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger Rücksprache werden ggf. auch Bewerbungen auf Spanisch berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen unterscheiden sich je nach Förderlinie - siehe Bewerbungsunterlagen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an crz@uos.de.
Auswahlverfahren
Die Fördermittel werden in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben. Eine Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe und Höhe der Förderung. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Eine Auswahlentscheidung liegt im Regelfall frühestens vier Wochen nach Bewerbungsfristende vor.
Die Geförderten verpflichten sich mit der Annahme der Förderung, der Sievert Stiftung für Wissenschaft und Kultur über ihre Erfahrungen zu berichten, falls dieses gewünscht oder eine Einladung hierzu ausgesprochen wird. Darüber hinaus wird von den Geförderten erwartet, sich im Nachgang an der Öffentlichkeitsarbeit des Costa Rica Zentrums zu beteiligen.
Bewerbungsunterlagen:
Förderlinie I - Reisen:
Allgemeine Unterlagen:
- Antragsformular
- Lebenslauf des/der Antragsteller*in
- Beschreibung des Vorhabens in Costa Rica inklusive Kostenkalkulation
- Einladung bzw. Nachweis über den geplanten Aufenthalt sofern vorhanden
Zusätzliche Unterlagen nach Personengruppen:
- Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase: Masterzeugnis bzw. Äquivalent (Habilitand*innen zusätzliche Promotionsurkunde)
- Promovierende: Immatrikulationsbescheinigung
- Bei Anträgen für studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte: sofern vorhanden: Bachelor- und Masterzeugnis (ansonsten Transcript of Records), Bestätigung der/des Dienstvorgesetzten über Hilfskraftvertrag während des Reisezeitraums.
Förderlinie II - Stipendien
- Antragsformular
- Lebenslauf des/der Antragsteller*in
- Beschreibung des Vorhabens an der UOS inklusive Kostenkalkulation
- Zeugnis über Hochschulabschluss
- schriftliche Befürwortung der aufnehmenden bzw. betreuenden Person an der UOS (bei Aufenthalten von Wissenschaftlern von einer/m Wissenschaftler*in der UOS, bei Aufenthalten von Verwaltungspersonal von einem/r Mitarbeitenden der Verwaltung der UOS)
- formloser Nachweis der Heimatinstitution über Beschäftigung bzw. institutionellen Anbindung, der auch den Zeitraum des Aufenthaltes an der UOS umfasst.
Förderlinie III - Veranstaltungen und Projekte
Allgemeine Unterlagen:
- Antragsformular
- Lebenslauf des/der Antragsteller*in
- Beschreibung der Veranstaltung bzw. des Projekts an der UOS inklusive Auflistung der beantragten Kosten
- Bei Veranstaltungen: Entwurf Veranstaltungsprogramm
Zusätzliche Unterlagen nach Personengruppen:
- Promovierende: Immatrikulationsbescheinigung
- Bei Honoraren bzw. Lehraufträgen: Lebensläufe der Personen für die Honorare bzw. Lehraufträge beantragt werden
- Bei Stipendien für Studierende bzw. Promovierende von costa-ricanischen Hochschulen: Lebensläufe der Studierenden bzw. Promovierenden sowie Zeugnis über Hochschulabschluss sofern vorhanden
Förderlinie I - Reisen: Einzelheiten und Bedingungen
Antrags- und reiseberechtigt sind:
- wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende der UOS in Forschung, Lehre und Verwaltung sowie
- Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase an der UOS, die nicht an der UOS beschäftigt sind (z.B. Stipendiat*innen)
- Reisen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften der UOS können ebenfalls gefördert werden. Hierfür ist ein Antrag der bzw. des Dienstvorgesetzten notwendig
Antragsstellende müssen vom Zeitpunkt ihrer Bewerbung bis hin zum Abschluss der Reise Mitglieder oder Angehörige (Beschäftigte, Stipendiat*innen, etc.) der UOS sein (Ausnahme: Habilitand*innen an der UOS, die in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der UOS stehen)
Förderlinie II - Stipendien: Einzelheiten und Bedingungen
- wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende
- Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase
Antragstellende müssen Mitglieder oder Angehörige von costa-ricanischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen sein (Ausnahme: Habilitand*innen an den genannten costa-ricanischen Einrichtungen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Einrichtung stehen), mit denen zum Zeitpunkt der Bewerbung eine institutionelle Partnerschaft mit der UOS besteht oder avisiert wird.
Eine Bewerbung ist nur mit begleitender Befürwortung der aufnehmenden bzw. betreuenden Person an der UOS möglich.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in einer Summe nach Ankunft in Osnabrück. Das Stipendium ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das Stipendium darf weder von einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung abhängig gemacht werden noch begründet dieses ein Arbeitsverhältnis.
Förderlinie III - Veranstaltungen und Projekte: Einzelheiten und Bedingungen
Antragsberechtigt sind:
- wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende der UOS in Forschung, Lehre und Verwaltung
- Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase an der UOS, die nicht an der UOS beschäftigt sind (z.B. Stipendiat*innen)
Antragsstellende müssen vom Zeitpunkt ihrer Bewerbung bis hin zum Abschluss des Projekts bzw. der Veranstaltung Mitglieder oder Angehörige (Beschäftigte, Stipendiat*innen, etc.) der UOS sein (Ausnahme: Habilitand*innen an der UOS, die in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der UOS stehen).